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PatG | Patentgesetz
Stadler/Koller (Hrsg)

PatG | Patentgesetz

Kommentar | PatV-EG - GMG - SchZG - PAG

2. Aufl. 2026

Print-ISBN: 978-3-7073-4521-6

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Stadler/Koller (Hrsg) - PatG | Patentgesetz

§ 20 Freiwillige Teilung

Michael Stadler/Andreas Gehring

Übersicht der Kommentierung


Tabelle in neuem Fenster öffnen
I.
Teilanmeldung und Umwandlung
1- 5
II.
Frist zur Einreichung
6

Vorspann

Analog zur Möglichkeit der Einreichung von Teilanmeldungen zu Patenten nach § 92a PatG erlaubt § 20 die Einreichung von Teilanmeldungen zu Gebrauchsmustern.

Hinsichtlich der Voraussetzungen und Wirkungen sei auf die diesbezügliche - nahezu wortgleiche - patentrechtliche Bestimmung des § 92a PatG verwiesen. An dieser Stelle werden lediglich die gebrauchsmusterrechtlichen Besonderheiten erwähnt.

I. Teilanmeldung und Umwandlung

1

Basierend auf Gebrauchsmusteranmeldungen und Gebrauchsmustern können als Teilanmeldungen lediglich Gebrauchsmusteranmeldungen eingereicht werden. Es ist nicht möglich, eine Patentanmeldung als Teilanmeldung einer Gebrauchsmusteranmeldung oder eines Gebrauchsmusters einzureichen - selbst wenn diese dieselbe Offenbarung aufweisen.

2

Eine Patentanmeldung, die dieselbe Offenbarung wie eine Gebrauchsmusteranmeldung aufweist, kann jedoch durch Einreichung einer Gebrauchsmusterteilanmeldung sowie eine anschließende Umwandlung erreicht werden. Alternativ besteht auch die Möglichkeit, die Stamm-Gebrauchsmusteranmeldung zuerst in eine Patentanmeldung umzuwandeln und anschließend ...

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