PatG | Patentgesetz
2. Aufl. 2026
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§ 6 Schutzdauer
Literatur: Stadler/Gehring, Verfahren vor dem Patentamt (2017).
1
Der Gebrauchsmusterschutz beginnt mit dem Tag der amtlichen Veröffentlichung des Gebrauchsmusters, die gleichzeitig mit der Registrierung und der Veröffentlichung der Gebrauchsmusterschrift zu erfolgen hat. Die maximale Schutzdauer eines österreichischen Gebrauchsmusters endet am Monatsletzten des Monats, in dem der zehnte Jahrestag der Anmeldung liegt.
1a
Der genaue Tag des Erlöschens eines Gebrauchsmusters bei Nichtzahlung der Jahresgebühren musste bislang von der Rsp noch nicht bestimmt werden. Es ist davon auszugehen, dass die einzelnen Jahre der Laufzeit eines Gebrauchsmusters jeweils am Monatsletzten des Monats enden.
2
Die einzelnen Erlöschensgründe des Gebrauchsmusters sind in § 12, die Höhe und Modalitäten der an das Patentamt zu zahlenden Jahresgebühren für die Aufrechterhaltung des Gebrauchsmusters sind in § 16 PAG geregelt, sodass auf die diesbezüglichen Kommentierungen verwiesen wird.