KomKo - Kommentierte Kollektivverträge
Stand: 25.02.2025
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Arbeiter - Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereiniger - Normalarbeitszeit (gültig seit )
gültig von: bis:
§ 6 Arbeitszeit
(1) Die wöchentliche Normalarbeitszeit ohne Ruhepausen beträgt 40 Stunden. Es sind die Bestimmungen des Arbeitszeitgesetzes, BGBl. Nr. 461/69 i.d.g.F. (AZG) anzuwenden. Die tägliche Normalarbeitszeit kann für alle Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer, die in der Lohngruppe 5 (ab in der Lohngruppe 3b) eingestuft sind, auf zehn Stunden ausgedehnt werden. Diese Regelung ist durch Betriebsvereinbarung, in Betrieben, in denen kein Betriebsrat errichtet ist, schriftlich mit jeder Arbeitnehmerin/jedem Arbeitnehmer zu vereinbaren.
(2) Eine kürzere Wochenarbeitszeit ist bei Beginn des Arbeitsverhältnisses zwischen Arbeitgeberin/Arbeitgeber und Arbeitnehmerin/Arbeitnehmer zu vereinbaren und kann nur s...