KomKo - Kommentierte Kollektivverträge
Stand: 25.02.2025
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Kollektivvertragsbegriff „Vorrückung innerhalb einer Verwendungs- bzw. Beschäftigungsgruppe“
Stand:
Erfolgt die korrekte Einstufung in einen Kollektivvertrag, stellt sich in weiterer Folge des Arbeitsverhältnisses die Frage nach der korrekten Vorrückung innerhalb der jeweiligen Verwendungs- bzw. Beschäftigungsgruppe. Die Vorrückung innerhalb eines Kollektivvertrages erfolgt vielfach in Form von Biennal- oder Triennalsprüngen, also alle zwei oder drei Jahre, wobei auch andere Schemata existieren (etwa in Stufen, die mehrere Jahre umfassen, oder abhängig von Beurteilungen).
Folgende Beispiele können für das jeweilige Schema genannt werden:
keine Vorrückung (da keine Stufen geregelt): Rahmenkollektivvertrag Personenbeförderungsgewerbe Arbeiter:innen
Biennalsprung: Kollektivvertrag für Angestellte im Gewerbe und Handwerk und in der Dienstleistung
Triennalsprung: Kollektivvertrag für Angestellte i...