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KomKo - Kommentierte Kollektivverträge

Antworten auf die häufigsten KV-Fragen

Stand: 25.02.2025

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KomKo - Kommentierte Kollektivverträge - Stand: 25.02.2025

Kollektivvertragsbegriff „Vorrückung innerhalb einer Verwendungs- bzw. Beschäftigungsgruppe“

Stand:

Erfolgt die korrekte Einstufung in einen Kollektivvertrag, stellt sich in weiterer Folge des Arbeitsverhältnisses die Frage nach der korrekten Vorrückung innerhalb der jeweiligen Verwendungs- bzw. Beschäftigungsgruppe. Die Vorrückung innerhalb eines Kollektivvertrages erfolgt vielfach in Form von Biennal- oder Triennalsprüngen, also alle zwei oder drei Jahre, wobei auch andere Schemata existieren (etwa in Stufen, die mehrere Jahre umfassen, oder abhängig von Beurteilungen).

Folgende Beispiele können für das jeweilige Schema genannt werden:

  • keine Vorrückung (da keine Stufen geregelt): Rahmenkollektivvertrag Personenbeförderungsgewerbe Arbeiter:innen

  • Biennalsprung: Kollektivvertrag für Angestellte im Gewerbe und Handwerk und in der Dienstleistung

  • Triennalsprung: Kollektivvertrag für Angestellte i...

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