KomKo - Kommentierte Kollektivverträge
Stand: 25.02.2025
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Kollektivvertragsbegriff „Umreihung“
Stand:
Unter dem Begriff Umreihung versteht man den Wechsel der Beschäftigungs- oder Verwendungsgruppe. Aufgrund von unterschiedlichen kollektivvertraglichen Regelungen sind nachfolgende Aspekte zu beachten.
Hinweis: Für die oben beschriebene Umreihung wird in manchen Kollektivverträgen auch der Begriff der Vorrückung verwendet (z. B. Kollektivvertrag für Angestellte im Gewerbe und Handwerk und in der Dienstleistung). Abgesehen davon wird als Vorrückung sonst das Erreichen einer höheren Stufe innerhalb der gleichen Verwendungsgruppe bezeichnet.
Verpflichtende Umreihung
Eine verpflichtende Umreihung ist jedenfalls dann durchzuführen, wenn Arbeitnehmer:innen eine andere Tätigkeit ausüben. In den meisten Fällen führen innerbetriebliche Reorganisationen oder abgeschlossene Ausbildungen zur Übernahme einer höherqualifizierten Tätigkeit, die eine Änderung der Beschäftigungs- oder ...