KomKo - Kommentierte Kollektivverträge
Stand: 25.02.2025
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Angestellte - Pharmazeutische Fachkräfte in öffentlichen Apotheken und Anstaltsapotheken Österreichs - Karenzzeiten (gültig seit )
gültig von: bis:
Kommentierung
Der Kollektivvertrag sieht keine über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehenden Anrechnungen von Karenzzeiten vor.
Gemäß § 15f MSchG bzw. § 7c VKG wird die erste Karenz im Dienstverhältnis für die Bemessung der Kündigungsfrist, die Dauer der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall (Unglücksfall) und das Urlaubsausmaß bis zum Höchstausmaß von insgesamt zehn Monaten angerechnet. Dies betrifft Karenzen für Geburten bis .
Karenzzeiten für vor dem geborene Kinder zählen somit auch nicht automatisch als Dienstzeit für die Vorrückung im Gehaltsschema bei der Besoldung durch die Pharmazeutische Gehaltskasse. Das Gehaltskassengesetz sieht allerdings die Möglichkeit vor, dass auf Antrag des Arbeitnehmers gegen ...