KomKo - Kommentierte Kollektivverträge
Stand: 22.01.2025
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Arbeiter - Güterbeförderungsgewerbe - Überstunden (gültig seit )
gültig von: bis:
Kommentierung
Der Kollektivvertrag sieht einen Teiler von 1/173 und einen Zuschlag von 50 % vor, womit hier nur die sich aus dem Gesetz ergebenden Mindestanforderungen erfüllt werden.
Überstunden in der Zeit von 20:00-5:00 Uhr („Nachtüberstunden“) sind mit einem Zuschlag von 100 % zu entlohnen. Für Überstunden an Sonn- und Feiertagen regelt der Kollektivvertrag nichts!
In Artikel XIV. wird ausdrücklich auf die Verpflichtung hingewiesen, dem Arbeitnehmer eine Aufstellung über Bruttoverdienst, Normal- und Überstundenlohn, Zuschläge, Zulagen, Spesenvergütung und die einzelnen Abzüge auszuhändigen.
Für Überstunden bis inklusive der 12. Stunde sowie für Überstunden am Wochenende oder an Sonn- und Feiertagen steht kein erhöhter Zuschlag zu, außer es handelt sich um „Nachtüberstunden“, siehe allgemeiner Kommentar.
Beginnt der Arbeitnehmer seine Arbeitsleistung regelmäßig vor 5:00 Uhr (beispielsweise im Lebensmitteltransport um 3:00 Uhr), erhält er mangels Vorliegens von Überstunden keinen Zuschlag.
Ein Arbeitnehmer ist am Donnerstag - aufgrund des Ausfalls eines ...