KomKo - Kommentierte Kollektivverträge
Stand: 22.01.2025
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Arbeiter - Güterbeförderungsgewerbe - persönliche Dienstverhinderung - Quick-Info (gültig seit )
gültig von: bis:
Quick-Info
Persönliche Dienstverhinderung (Fortzahlung des Entgelts bei Arbeitsverhinderung)
Allgemeines
Im Falle einer persönlichen Dienstverhinderung kann Anspruch auf eine Freistellung von der Arbeitsleistung unter Fortzahlung des Entgelts bestehen. Die Entgeltfortzahlung gebührt für eine verhältnismäßig kurze Zeit, wobei hier grundsätzlich von längstens einer Woche pro Anlassfall ausgegangen wird. Diesbezügliche Anlässe sind in der Praxis insbesondere Arzt- und Behördentermine oder familiäre Ereignisse (die eigene Eheschließung, ein Wohnungswechsel, etc.).
Die Bestimmungen hierzu finden sich in § 8 Abs. 3 AngG für die Angestellten bzw. gleichlautend in § 1154b Abs. 5 ABGB für die Arbeiter.
Ein Arbeitnehmer hat die grundsätzliche Verpflichtung, den Eintritt eines Dienstversäumnisses möglichst zu vermeiden und alle zumutbaren Vorkehrungen zu treffen, um eine Dienstverhinderung hintan zu halten. Nur wenn dies gescheitert ist, kann der Dienstverhinderungsgrund geltend gemacht werden. Dies ist insbesondere etwa bei Arztterminen zu beachten.
Der gegenständliche Kollektivvertrag sieht b...