Suchen Hilfe
Hitz/Schrenk

KomKo - Kommentierte Kollektivverträge

Antworten auf die häufigsten KV-Fragen

Stand: 25.02.2025

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
KomKo - Kommentierte Kollektivverträge - Stand: 25.02.2025

Angestellte - Güterbeförderungs- und Kleintransportgewerbe - Telearbeit - Quick-Info (gültig seit )

gültig von: bis:

Keine Bestimmungen zu Homeoffice

Quick-Info

Der gegenständliche Kollektivvertrag enthält keine Bestimmungen zu Telearbeit/Homeoffice.

Ab hat es eine gesetzliche Regelung für Homeoffice in § 2h AVRAG gegeben. Darin wurde zunächst definiert, dass eine Arbeit im Homeoffice dann vorliegt, wenn regelmäßig Arbeitsleistungen in der Wohnung erbracht werden. Seit ist in § 2h Abs. 1 AVRAG der Begriff der Telearbeit definiert. Diese liegt dann vor, wenn „regelmäßig Arbeitsleistungen insbesondere unter Einsatz der dafür erforderlichen Informations- und Kommunikationstechnologie“ erbracht werden, dies in der Wohnung oder einer sonstigen nicht zum Unternehmen gehörenden Örtlichkeit.

Während die gesetzliche Definition von Homeoffice zunächst eine mögl...

Daten werden geladen...