KomKo - Kommentierte Kollektivverträge
Stand: 22.01.2025
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Angestellte - Güterbeförderungs- und Kleintransportgewerbe - Karenzzeiten (gültig seit )
gültig von: bis:
Artikel XVI Gehaltsregelung
A) Allgemeine Bestimmungen
1.-6. (nicht abgebildet)
7. Für die Vorrückung in die nächsthöhere Berufsaltersgruppe wird die erste Karenz im Dienstverhältnis, die zwischen dem und dem beginnt, bis zum Höchstausmaß von insgesamt 9 Monaten angerechnet.
Zi 7 idF vom
8. Für die Vorrückung in die nächsthöhere Berufsaltersgruppe wird die erste Karenz im Dienstverhältnis, die ab dem beginnt, bis zum Höchstausmaß von insgesamt 12 Monaten angerechnet.
9. Karenzzeiten im laufenden Dienstverhältnis nach dem Mutterschutzgesetz sowie Väterkarenzgesetz werden für Geburten ab dem im Ausmaß von insgesamt höchstens 24 Monaten auf Gehaltsvorrückungen, Urlaubsausmaß, Kündigungsfristen sowie Entgeltfortzahlungsgesetz im Krankheitsfall (Unglücksfall) angerechnet. Karenzzeiten, die bereits vor dem im laufenden Arbeitsverhältnis angerechnet wurden, sind bei der Berechnung des Höchstausmaßes von 24 Monaten zu berücksichtigen und stehen daher nicht zusätzlich zu.
(Zi 9 gilt ab )
10. Für Geburten ab dem richtet sich die Anrechnung von Karenzzeiten im laufenden Dienstverhä...