KomKo - Kommentierte Kollektivverträge
Stand: 22.01.2025
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Sozialwirtschaft Österreich - Urlaub (gültig seit )
gültig von: bis:
§ 16 Urlaub
1) Allen Arbeitnehmerinnen gebührt für jedes Arbeitsjahr ein bezahlter Urlaub von 30 Werktagen/25 Arbeitstagen. Das Urlaubsausmaß erhöht sich
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nach 1-jähriger Betriebszugehörigkeit auf | 31 Werktage/26 Arbeitstage |
nach 5-jähriger Betriebszugehörigkeit auf | 32 Werktage/27 Arbeitstage |
nach 10-jähriger Betriebszugehörigkeit auf | 34 Werktage/28 Arbeitstage |
nach 15-jähriger Betriebszugehörigkeit auf | 36 Werktage/30 Arbeitstage |
und | |
nach 20-jähriger Betriebszugehörigkeit auf | 37 Werktage/31 Arbeitstage |
Die Regelungen bis zur 15-jährigen Betriebszugehörigkeit gelten als Vorgriff auf die 6. Urlaubswoche nach 25 Dienstjahren gem. § 2 Abs. 1 UrlG.
Der erhöhte Anspruch entsteht jeweils mit Beginn des nächsten Urlaubsjahres. Ist das Kalenderjahr das Urlaubsjahr, so entsteht der erhöhte Urlaubsanspruch jeweils mit Beginn des nächsten Kalenderjahres.
2) Wird der bezahlte Urlaub durch Betriebsvereinbarung von Werktagen auf Arbeitstage umgestellt, wird auf volle Urlaubstage (Arbeitstage) aufgerundet.
3) Facheinschlägige Zeiten eines früheren Arbeitsverhältnisses beim selben Arbeitgeber oder verbundenen Unte...