KomKo - Kommentierte Kollektivverträge
Stand: 22.01.2025
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Sozialwirtschaft Österreich - Einstufung (gültig seit )
gültig von: bis:
§ 28 Verwendungsgruppen
1) Grundregel der Einreihung
Die Einreihung in eine bestimmte Verwendungsgruppe der Gehaltstabelle erfolgt nach der Art der überwiegend ausgeübten Tätigkeit.
(Abs. 1 idF )
2) Verwendungsgruppen
(Fassung ab )
Verwendungsgruppe 1:
Gartenhilfen, Kopierhilfen, Küchenhilfen, Lagerarbeiterin, Botendienste, Reinigungskraft, Wäscherin.
Verwendungsgruppe 2:
Portierinnen, Haus- und Gartenarbeiterinnen, Näherinnen, Zustellpersonal (z. B. Essen auf Rädern);
Kindergartenhelferinnen in Ausbildung, Besuchs-, Begleitdienste, Klubbetreuerinnen im Seniorenbereich.
Verwendungsgruppe 3:
Telefonistin, Calltakerin;
Hauswirtschafterinnen/Wirtschaftshelferinnen in Wohngruppen (z. B. im Bereich der Behindertenhilfe oder Vollen Erziehung);
Abteilungshelferinnen im stationären Bereich, Personal-/Klientinnentransporte, Kindergartenhelferinnen1), Rettungssanitäterinnen in Ausbildung.
Verwendungsgruppe 4:
Verwaltungspersonal, das einfache, schematische/ mechanische Tätigkeiten erledigt: wie bspw. Dateneingabe;
Hausbetreuerinnen ohne facheinschlägigen Lehrabschluss4);
Heimh...