KomKo - Kommentierte Kollektivverträge
Stand: 22.01.2025
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Arbeiter - Eisen- und Metallverarbeitendes Gewerbe - Normalarbeitszeit (gültig seit )
gültig von: bis:
Kommentierung
Normalarbeitszeit: 38,5 Stunden pro Woche, 8 Stunden pro Tag
Möglichkeit zur Durchrechnung der Normalarbeitszeit: ja
Gleitzeit: keine Deckelung der Normalarbeitszeit
Der Kollektivvertrag regelt die wöchentliche Normalarbeitszeit mit 38,5 Stunden. Liegt die kollektivvertragliche Normalarbeitszeit - wie im gegenständlichen Kollektivvertrag - unter der gesetzlichen, ist es empfehlenswert, im Vertrag auf die kollektivvertragliche Normalarbeitszeit zu „verweisen“, anstatt das konkrete Stundenausmaß zu „vereinbaren“. Im Falle eines Betriebsüberganges oder der Anwendung eines neuen Kollektivvertrages (z. B. Änderung des wirtschaftlichen Gepräges in einem Mischbetrieb) gilt dann die allfällig höhere Normalarbeitszeit des neuen Kollektivvertrages ().
In Artikel VI. Z 16 ist vorgesehen, dass die Wochenarbeitszeit „nach Möglichkeit“ auf fünf Tage zu verteilen ist, bei einer Sechs-Tage-Woche soll die Arbeitszeit bei einschichtiger Arbeitsweise an Samstagen um 12:00 Uhr enden. Dem Wortlaut nach handelt es sich hier nur um eine Empfe...