TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe
Hitz/Schrenk

KomKo - Kommentierte Kollektivverträge

Antworten auf die häufigsten KV-Fragen

Stand: 22.01.2025

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
KomKo - Kommentierte Kollektivverträge - Stand: 22.01.2025

Angestellte - Handel - Telearbeit - Quick-Info (gültig seit )

gültig von: bis:

Keine Bestimmungen zu Telearbeit

Quick-Info

Der gegenständliche Kollektivvertrag enthält keine Bestimmungen zu Telearbeit/Homeoffice.

Seit hat es eine gesetzliche Regelung für Homeoffice in § 2h AVRAG gegeben. Darin wurde zunächst definiert, dass eine Arbeit im Homeoffice dann vorliegt, wenn regelmäßig Arbeitsleistungen in der Wohnung erbracht werden. Seit ist in § 2h Abs. 1 AVRAG der Begriff der Telearbeit definiert. Diese liegt dann vor, wenn „regelmäßig Arbeitsleistungen insbesondere unter Einsatz der dafür erforderlichen Informations- und Kommunikationstechnologie“ erbracht werden, dies in der Wohnung oder einer sonstigen nicht zum Unternehmen gehörenden Örtlichkeit.

Während die gesetzliche Definition von Homeoffice zunächst eine mögliche Arbeitsleistung auf die Wohnung des Arbeitnehmers eingeschränkt hatte, ist seit jegliche Arbeitsleistung außerhalb der Wohnung bzw. des Betriebs in Form von Telearbeit möglich.

Es ist Vereinbarungssache zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber, ob eine Regelung über eine Arbeitsleistung im Homeoffice oder in Form von Telearbeit erfolgen soll.

Wenn d...

Daten werden geladen...