KomKo - Kommentierte Kollektivverträge
Stand: 22.01.2025
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ArbeitnehmerInnen - Telekom-KV - Normalarbeitszeit (gültig seit )
gültig von: bis:
§ 3 Arbeitszeit (gültig ab )
Normalarbeitszeit
(1) Die Normalarbeitszeit beträgt 38,5 Stunden wöchentlich.
(2) Für die Arbeitszeit der ArbeitnehmerInnen unter 18 Jahren bzw. der Lehrlinge unter 18 Jahren gelten die Vorschriften des Bundesgesetzes über die Beschäftigung von Kindern und Jugendlichen (KJBG).
Die zulässige Wochenarbeitszeit kann für diese Lehrlinge und ArbeitnehmerInnen entsprechend § 11 Abs. 1 bis 3 KJBG so auf die einzelnen Werktage aufgeteilt werden, dass die tägliche Arbeitszeit 9 Stunden und die durchschnittliche Wochenarbeitszeit innerhalb eines Zeitraumes von 56 Wochen 38,5 Stunden nicht übersteigt.
(2a) Teilzeitkräfte im Sinne dieses Absatzes sind alle ArbeitnehmerInnen, die unter dem Ausmaß der bis gültigen Normalarbeitszeit von 40 Stunden pro Woche beschäftigt waren. Für Teilzeitbeschäftigte bis zu 38,5 Stunden pro Woche bleibt das Arbeitszeitausmaß unverändert, dafür ist das Gehalt äquivalent zu erhöhen (ausgenommen geringfügig Beschäftigte, siehe unten).
Die Erhöhung der Teilzeit-Gehälter erfolgt aufgrund der Änderung des Teilers infolge der Reduktion der Normalarbeitszeit. Zur B...