KomKo - Kommentierte Kollektivverträge
Stand: 22.01.2025
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ArbeitnehmerInnen - Telekom-KV - Karenzzeiten (gültig seit )
gültig von: bis:
Kommentierung
Bei der Frage der Anrechnung von Karenzzeiten für dienstzeitabhängige Ansprüche ist nach gesetzlichen Regelungen bzw. KV-Bestimmungen zu unterscheiden.
Mit ist eine gesetzliche Neuregelung der Anrechnung von Karenzzeiten in Kraft getreten, auf die der KV verweist. Davon betroffen sind Karenzen, die für Geburten seit angetreten werden. Diese sind in vollem Ausmaß für dienstzeitabhängige Ansprüche anzurechnen, somit für sämtliche Ansprüche aus dem Gesetz (Kündigungsfrist, Ausmaß der Entgeltfortzahlung, „6. Urlaubswoche“, Abfertigung Alt) und dem Kollektivvertrag (Vorrückung im laufenden Arbeitsverhältnis, Jubiläumsgeld). Karenzzeiten aus früheren Arbeitsverhältnissen sind u. E. nicht als Vordienstzeiten für die Einstufung in den KV zu berücksichtigen. Es gibt zu dieser Frage bis dato noch keine Rechtsprechung.
Die Regelung hat keine Rückwirkung und somit keine Auswirkung auf Karenzen, die für Geburten bis konsumiert wurden/werden. Für diese Zeiten sind Regelungen aus dem KV zu beachten:
Seit dem begonnene Karenzen werden laut KV in nac...