KomKo - Kommentierte Kollektivverträge
Stand: 22.01.2025
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Arbeiter - Personenbeförderung mit PKW - Einstufung (gültig seit )
gültig von: bis:
2. Teil: Allgemeine Lohnbestimmungen
1) Die einzelnen Bundesländer können mit Landeskollektivvertrag die Mindestlöhne im jeweiligen Bundesland selbstständig festlegen (Lohnübereinkommen).
Sowohl in jenen Bundesländern, in denen Mindestlöhne mit Landeskollektivvertrag selbständig festgelegt sind, als auch in allen anderen Bundesländern beträgt der monatliche Mindestlohn ab 1.555,00 brutto.
Der Mindestlohn ab von 1.555,00 brutto gebührt für die gemäß Artikel V dieses Kollektivvertrages festgelegte Normalarbeitszeit. Arbeitnehmern mit einer geringeren als in Artikel V dieses Kollektivvertrages festgelegten Normalarbeitszeit gebührt der Mindestlohn im aliquoten Ausmaß.
2) Die einzelnen Bundesländer können mit Landeskollektivvertrag Tagesgelder im Sinne des § 3 Absatz 1 Ziffer 16b EStG festlegen.
Kommentierung
Anrechnung Vordienstzeiten: nein
Deckelung der Anrechnung: -
Ausbildung relevant für Einstufung: nein
Verfall bei Nichtvorlage von Nachweisen: -
Die Einstufung von Arbeitnehmern in das betreffende Lohn- oder Gehaltsschema erfolgt nach den im Kollektivvertrag festgelegten Kriterien, die sich h...