TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe
Hitz/Schrenk

KomKo - Kommentierte Kollektivverträge

Antworten auf die häufigsten KV-Fragen

Stand: 22.01.2025

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
KomKo - Kommentierte Kollektivverträge - Stand: 22.01.2025

Arbeiter - Kleintransportgewerbe - Sonderzahlungen (gültig seit )

gültig von: bis:

Kommentierung

Der Kollektivvertrag regelt den Anspruch auf Urlaubszuschuss und Weihnachtsremuneration in der Höhe eines Monatslohns, wobei der Kollektivvertrag hier eine Wartefrist von zwei Monaten vorsieht. Bei der Berechnung der Sonderzahlungen wird nur der laufende, regelmäßige Bezug berücksichtigt. Überstunden sowie variable Gehaltsbestandteile bleiben außer Betracht.

Abweichend davon ist bei einem wechselnden Arbeitszeitausmaß eine Mischberechnung nach der durchschnittlichen, im aktuellen Jahr geleisteten Normalarbeitszeit durchzuführen. Sollte sich nach Berechnung des Urlaubszuschusses eine weitere Änderung des Arbeitszeitausmaßes ergeben, ist eine Nachberechnung zum Zeitpunkt der Auszahlung der Weihnachtsremuneration durchzuführen. Eine Differenz ist nachzuzahlen, ein zu viel geleisteter Betrag ist zurückzuzahlen bzw. kann gegenverrechnet werden.

Die Sonderzahlungen gebühren grundsätzlich abweichend vom Kalenderjahr nach dem Stichtagsprinzip; siehe Sonderfragen.

Der Anspruch auf den aliquoten Teil der Sonderzahlungen entfällt, wenn das Arbeitsverhältnis durch unberechtigt...

Daten werden geladen...