KomKo - Kommentierte Kollektivverträge
Stand: 22.01.2025
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Arbeiter - Kleintransportgewerbe - Sonderzahlungen (gültig seit )
gültig von: bis:
Kommentierung
Der Kollektivvertrag regelt den Anspruch auf Urlaubszuschuss und Weihnachtsremuneration in der Höhe eines Monatslohns, wobei der Kollektivvertrag hier eine Wartefrist von zwei Monaten vorsieht. Bei der Berechnung der Sonderzahlungen wird nur der laufende, regelmäßige Bezug berücksichtigt. Überstunden sowie variable Gehaltsbestandteile bleiben außer Betracht.
Abweichend davon ist bei einem wechselnden Arbeitszeitausmaß eine Mischberechnung nach der durchschnittlichen, im aktuellen Jahr geleisteten Normalarbeitszeit durchzuführen. Sollte sich nach Berechnung des Urlaubszuschusses eine weitere Änderung des Arbeitszeitausmaßes ergeben, ist eine Nachberechnung zum Zeitpunkt der Auszahlung der Weihnachtsremuneration durchzuführen. Eine Differenz ist nachzuzahlen, ein zu viel geleisteter Betrag ist zurückzuzahlen bzw. kann gegenverrechnet werden.
Die Sonderzahlungen gebühren grundsätzlich abweichend vom Kalenderjahr nach dem Stichtagsprinzip; siehe Sonderfragen.
Der Anspruch auf den aliquoten Teil der Sonderzahlungen entfällt, wenn das Arbeitsverhältnis durch unberechtigt...