KomKo - Kommentierte Kollektivverträge
Stand: 22.01.2025
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Arbeiter - Kleintransportgewerbe - Normalarbeitszeit (gültig seit )
gültig von: bis:
Artikel VI - Arbeitszeit
1.1 Wöchentliche Normalarbeitszeit
Die regelmäßige wöchentliche Normalarbeitszeit beträgt 40 Stunden.
1.2. Tägliche Normalarbeitszeit
Die tägliche Normalarbeitszeit kann gemäß § 4 Absatz 1 Arbeitszeitgesetz auf bis zu 10 Stunden ausgedehnt werden.
1.3. Durchrechenbare Normalarbeitszeit
1.3.1.
Die wöchentliche Normalarbeitszeit kann in einzelnen Wochen eines Durchrechnungszeitraumes von bis zu 52 Wochen auf höchstens 48 Stunden ausgedehnt werden, wenn innerhalb dieses Durchrechnungszeitraumes die wöchentliche Normalarbeitszeit 40 Stunden nicht überscheitet. Die tägliche Normalarbeitszeit beträgt maximal 10 Stunden.
1.3.2.
Während der Dauer des Durchrechnungszeitraumes darf höchstens ein Zeitguthaben von 80 Stunden laufend bestehen. Sobald innerhalb eines Durchrechnungszeitraumes das Zeitguthaben an Normalarbeitszeit mehr als 80 Stunden beträgt, ist dieser übersteigende Teil mit einem Zuschlag von 50 % des Grundstundenlohnes als Überstunden auszubezahlen. Die Auszahlung ist gemeinsam mit der Lohnabrechnung des Folgemonats vorzunehmen. Die Vereinbarung der Abgeltung von Überstunden durch Z...