KomKo - Kommentierte Kollektivverträge
Stand: 17.12.2024
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Angestellte - Steuerberater und Wirtschaftsprüfer - Sonderzahlung (gültig seit )
gültig von: bis:
XII. Sonderzahlungen
1. Den Angestellten in Wirtschaftstreuhandkanzleien gebühren im Sinne des § 16 des Angestelltengesetzes alljährlich zwei Sonderzahlungen in der Höhe des Durchschnitts des laufenden Bruttoentgelts für die Normalarbeitszeit der letzten 12 Monate vor dem Monat der Fälligkeit. Das jeweilige kollektivvertragliche Mindestgrundgehalt für die Monate aus dem Vorjahr ist auf das aktuelle kollektivvertragliche Mindestgrundgehalt zu valorisieren. Eine Sonderzahlung ist am 30. Juni, die zweite Sonderzahlung am 30. November, auszuzahlen.
(Abs 1 idF )
2. Der während des Jahres ein- oder austretende Angestellte erhält den aliquoten Teil dieser Sonderzahlungen. Für Dienstverhältnisse, die vor ...