KomKo - Kommentierte Kollektivverträge
Stand: 22.01.2025
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Angestellte - Steuerberater und Wirtschaftsprüfer - Jubiläumsgeld - Quick-Info (gültig seit )
gültig von: bis:
IX. Jubiläumsgelder, Verbesserungsvorschläge und Diensterfindungen (Auszug)
1. Rückwirkend ab gelten folgende Regelungen: Für langjährige Dienste werden den Dienstnehmern nach einer Beschäftigung in derselben Wirtschaftstreuhandkanzlei von 20 Jahren mindestens 1 Bruttomonatsgehalt, von 25 Jahren mindestens 1,5 Bruttomonatsgehälter, von 35 Jahren mindestens 2 Bruttomonatsgehälter als einmalige Anerkennungszulage gewährt. Diese berechnet sich aus der Höhe des Durchschnitts des laufenden Bruttogehalts für die Normalarbeitszeit der letzten 12 Monate vor dem Monat der Fälligkeit.
Karenzzeiten und Zeiten eines Krankenstandes mit reduzierter Entgeltfortzahlung sind in dem 12-Monatszeitraum nicht zu berücksichtigen. Hat sich das vertragliche Beschäftigungsausmaß innerhalb dieser 12 Monate verändert, so ist der Durchrechnungszeitraum für die Bemessung der Anerkennungszulage auf 5 Jahre valorisiert (analog XII) zu erweitern.
(Obiger Absatz gilt ab )
Geringfügige Beschäftigungsverhältnisse während Elternkarenzzeiten gemäß § 15e Abs. 1 MSchG bzw. § 7b Abs. 1 VKG bleiben u...