Hitz/Schrenk
KomKo - Kommentierte Kollektivverträge
Antworten auf die häufigsten KV-Fragen
Stand: 22.01.2025
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KomKo - Kommentierte Kollektivverträge - Stand: 22.01.2025
Angestellte - Steuerberater und Wirtschaftsprüfer - persönliche Dienstverhinderung - Quick-Info (gültig seit )
gültig von: bis:
Art VI
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VI. Freizeit bei nachgewiesener Dienstverhinderung
1. Bei angezeigtem und nachgewiesenem Eintritt nachstehender Familienereignisse ist jedem Angestellten eine Freizeit ohne Schmälerung seines monatlichen Entgeltes wie folgt zu gewähren:
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Bei Eheschließung des Angestellten bzw. Begründung einer eingetragenen Partnerschaft oder bei Tod des Ehepartners/Lebensgefährten / eingetragenen Partners / der Ehepartnerin/Lebensgefährtin*) / eingetragenen Partnerin | 3 Werktage |
Im Todesfall von Eltern, Stiefeltern, Kindern oder im gemeinsamen Haushalt lebenden Zieh- oder Stiefkindern bzw. Familienangehörigen | 2 Werktage |
Bei Eheschließung oder Begründung einer eingetragenen Partnerschaft von Geschwistern, Kindern bzw. eines im gemeinsamen Haushalt lebenden Zieh- oder Stiefkindes, eines Elternteils | 1 Werktag |
Bei Niederkunft der Ehegattin bzw. Lebensgefährtin*) bzw. eingetragenen Partnerin | 2 Werktage |
Im Todesfall von großjährigen Kindern, Geschwistern, Schwiegereltern bzw. Eltern des eingetragenen Partners/der eingetragenen Partnerin oder Große... |