KomKo - Kommentierte Kollektivverträge
Stand: 17.12.2024
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Angestellte - Gewerbe - persönliche Dienstverhinderung - Quick-Info (gültig seit )
gültig von: bis:
§ 8 Freizeit bei Dienstverhinderung
Bei angezeigtem und nachträglich nachgewiesenem Eintritt nachstehender Familienangelegenheiten ist jedem Angestellten eine Freizeit ohne Schmälerung seines monatlichen Entgeltes in folgendem Ausmaß zu gewähren:
Tabelle in neuem Fenster öffnen
a)
|
beim Tod des/der Ehegatten/Ehegattin
oder des/der eingetragenen Partners/in
|
3 Arbeitstage
|
b)
|
beim Tod des/der
Lebensgefährten/Lebensgefährtin, wenn er/sie mit dem
Angestellten i... |