KomKo - Kommentierte Kollektivverträge
Stand: 22.01.2025
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Angestellte - Handel NEU - Jubiläumsgeld - Quick-Info (gültig seit )
gültig von: bis:
H. Jubiläumsgelder
1. Für langjährige Dienste werden der Angestellten nach einer Beschäftigung im gleichen Betrieb von
Tabelle in neuem Fenster öffnen
20 Jahren mindestens | 1 Brutto-Monatsgehalt, |
25 Jahren mindestens | 1,5 Brutto-Monatsgehälter, |
35 Jahren mindestens | 2,5 Brutto-Monatsgehälter, |
40 Jahren mindestens | 3,5 Brutto-Monatsgehälter |
als einmalige Anerkennungszahlung gewährt.
2. Das Dienstjubiläum gebührt grundsätzlich in Geld. Auf Wunsch der Arbeitnehmerin und sofern dies betrieblich möglich ist, kann in beiderseitigem Einvernehmen alternativ zum Geldanspruch, die Umwandlung des Jubiläumsgeldes in Zeitguthaben vereinbart werden.
2.1. Dabei gilt, dass für vollzeitbeschäftigte Arbeitnehmerinnen ein Monatsgehalt 22 Arbeitstagen entspricht. Arbeiten vollzeitbeschäftigte Arbeitnehmerinnen auf Grund einer Vereinbarung regelmäßig weniger als fünf Tage in einer Kalenderwoche, ist das Zeitguthaben entsprechend (regelmäßige Arbeitstage * 4,33 Kalenderwochen) anzupassen. Der Anspruch für teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmerinnen wird aliquot berechnet (durchschnittliche Arbeitstage in den letzten 12 Monaten vo...