Hitz/Schrenk

KomKo – Kommentierte Kollektivverträge

2024

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KomKo – Kommentierte Kollektivverträge

Angestellte – Güterbeförderungs- und Kleintransportgewerbe – Kündigung (gültig seit )

gültig von: bis:

Kommentierung

Der KV kennt keine separaten Regelungen zur Frage der Kündigung des Arbeitsverhältnisses, sondern verweist bloß auf die Bestimmungen des Angestelltengesetzes.

Es sind daher die allgemeinen Bestimmungen gemäß § 20 AngG zu beachten. Gesetzlich darf der Arbeitgeber ein Arbeitsverhältnis daher nur zum Kalenderquartal auflösen, vereinbart kann aber auch ein Kündigungstermin zum (15. und) Letzten des Monats werden. Die einzuhaltende Kündigungsfrist des Arbeitgebers richtet sich nach der Dauer des Angestelltendienstverhältnisses und beträgt mindestens sechs Wochen.

Der gegenständlich...

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