KomKo - Kommentierte Kollektivverträge
Stand: 22.01.2025
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Angestellte - Handel NEU - persönliche Dienstverhinderung - Quick-Info (gültig seit )
gültig von: bis:
1. Bei angezeigtem und nachträglich nachgewiesenem Eintritt nachstehender Familienangelegenheiten besteht gemäß § 8 Abs. 3) AngG Anspruch auf Fortzahlung des Entgeltes z. B. in folgenden Fällen:
1.1. bei eigener Eheschließung (3 Arbeitstage),
1.2. bei Teilnahme an der Eheschließung der Kinder und Geschwister (1 Arbeitstag),
1.3. bei Tod der Ehegattin bzw. Lebensgefährtin, wenn sie mit der Angestellten im gemeinsamen Haushalt lebte (2 Arbeitstage),
1.4. bei Teilnahme an der Beerdigung der Ehegattin bzw. Lebensgefährtin (1 Arbeitstag),
1.5. bei Tod der Eltern, Schwiegereltern oder der Kinder (1 Arbeitstag),
1.6. bei Teilnahme an der Beerdigung der Eltern, Schwiegereltern, Kinder, Geschwister oder Großeltern (1 Arbeitstag),
1.7. bei Niederkunft der Ehegattin bzw. Lebensgefährtin (1 Arbeitstag),
1.8. bei Wohnungswechsel die notwendige Zeit, jedoch höchstens 2 Arbeitstage innerhalb eines halben Jahres,
1.9. für die Zeit notwendiger ärztlicher und zahnärztlicher Behandlung, sofern eine kassenärztliche Bescheinigung vorgewiesen wird.
2. Für Lehrlinge gelten für die Fortzahlun...