KomKo - Kommentierte Kollektivverträge
Stand: 17.12.2024
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Angestellte bei Ärzten - österreichweit - Normalarbeitszeit (gültig seit bzw. )
gültig von: bzw. bis:
§ 3 Arbeitszeit
1. Die Arbeitszeit regelt sich nach den Bestimmungen des Arbeitszeitgesetzes und des Arbeitsruhegesetzes. Die Normalarbeitszeit für vollbeschäftigte Angestellte beträgt 40 Stunden in der Woche, wobei die Aufteilung der Einzelvereinbarung mit der Maßgabe überlassen bleibt, dass der tägliche Beginn nicht vor 6.30 Uhr, das Ende nicht nach 20.00 Uhr liegen und die Arbeitszeit an einem Werktag 9 Stunden bzw. an höchstens 5 Werktagen im Monat 10 Stunden nicht überschreiten darf. An Samstagen endet die Arbeitszeit um 13.00 Uhr.
2. Die Verteilung der wöchentlichen Normalarbeitszeit für Voll- und Teilzeitbeschäftigte auf die einzelnen Wochentage, der Beginn und das Ende der täglichen Arbeitszeit ist zwi...