KomKo - Kommentierte Kollektivverträge
Stand: 29.10.2024
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Angestellte - IC-KV - Einstufung (gültig seit )
gültig von: bis:
§ 17 Verwendungsgruppen und Mindestgrundgehälter
(1) Die bei den Verwendungsgruppen angeführten Tätigkeitsbezeichnungen gelten nur als Beispiel für gleichwertige Tätigkeiten und können durch in einzelnen Fachverbänden üblichen Tätigkeitsbezeichnungen für die gleiche oder ähnliche Verwendungsart ersetzt werden.
(2) Bei Eintritt und Ausscheiden eines Angestellten während eines Monats ist zur Ermittlung des aliquoten Gehaltsteiles das für den betreffenden Monat gebührende Bruttomonatsgehalt durch 26 zu dividieren und das Resultat mit der Anzahl der Werktage zu multiplizieren.
(3) Alle Angestellten werden nach der Art ihrer vorwiegend ausgeübten Tätigkeit in die Verwendungsgruppen I bis ...