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KomKo - Kommentierte Kollektivverträge

Antworten auf die häufigsten KV-Fragen

Stand: 17.12.2024

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KomKo - Kommentierte Kollektivverträge - Stand: 17.12.2024

Angestellte - IC‑KV - Jubiläumsgeld - Quick-Info (gültig seit )

gültig von: bis:

Dieser Kollektivvertrag enthält keine Regelung zu einem Jubiläumsgeld.

Quick-Info

Der gegenständliche Kollektivvertrag enthält keine Regelungen zu einem Jubiläumsgeld, ein allfälliger Anspruch müsste sich daher aus einer Betriebs- oder Einzelvereinbarung ergeben.

Allgemeines zu Jubiläumsgeldern

Unter einem Jubiläumsgeld ist eine für langjährige Dienste gewährte Anerkennungszahlung zu verstehen. Diesbezügliche Ansprüche sind gegebenenfalls im Kollektivvertrag geregelt und belaufen sich üblicherweise auf eine bestimmte Anzahl von Monatsgehältern.

Sieht der Kollektivvertrag einen diesbezüglichen Anspruch vor, ist dieser auch zu gewähren, andernfalls kann der Tatbestand der Unterentlohnung nach dem LSD‑BG erfüllt werden.

Abgabenrechtlich werden Jubiläumsgelder als Sonderzahlungen abgerechnet. Seit 1.1.20216 sind diese beitragspflichtig, davor bestand unter gewissen Voraussetzungen Beitragsfreiheit.

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