KomKo - Kommentierte Kollektivverträge
Stand: 17.12.2024
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Angestellte - Handel - Sonderzahlungen (gültig seit )
gültig von: bis:
Abschnitt 3) Entgelt
A. Gehaltssystem NEU
6. Weihnachtsremuneration und Urlaubsbeihilfe
6.1. Weihnachtsremuneration
6.1.1. Mit Ausnahme der Arbeitnehmerinnen mit Provision erhalten alle Arbeitnehmerinnen und Lehrlinge spätestens am 1. Dezember eine Weihnachtsremuneration. Diese beträgt 100 % des Novembergehaltes bzw. der im November ausbezahlten Lehrlingsentschädigung.
6.1.2. Den während des Jahres ein- oder austretenden Arbeitnehmerinnen und Lehrlingen gebührt der aliquote Teil; bei austretenden Arbeitnehmerinnen und Lehrlingen berechnet nach dem letzten Monatsgehalt bzw. nach der letzten monatlichen Lehrlingsentschädigung.
6.1.3. Bei Arbeitnehmerinnen, die während des Jahres ihre Lehrzeit vollendet haben, setzt sich die ...