KomKo - Kommentierte Kollektivverträge
Stand: 17.12.2024
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Arbeiter - Bauindustrie und Baugewerbe - Sonderzahlungen (gültig seit )
gültig von: bis:
§ 12 Weihnachtsgeld
1. Arbeitnehmer erhalten nach einmonatiger Betriebszugehörigkeit ein Weihnachtsgeld von 3,41 Stundenlöhnen für während des laufenden Arbeitsverhältnisses im Kalenderjahr jeweils geleistete 39 Stunden.
Als Stundenlohn für die Errechnung des Weihnachtsgeldes gilt der kollektivvertragliche Stundenlohn der jeweiligen Lohnkategorie zuzüglich eines Zuschlages von 20 Prozent, für Lehrlinge der Stundenlohn ohne Zuschlag.
Der Urlaub gemäß Bauarbeiter- Urlaubs- und Abfertigungsgesetz sowie entgeltpflichtige Betriebsabwesenheit sind einzurechnen. Das gleiche gilt für die Zeit der Teilnahme an Truppenübungen bzw. Inspektionen, Instruktionen.
Bei der Abrechnung sind allfällige Reststunden ...