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KomKo - Kommentierte Kollektivverträge

Antworten auf die häufigsten KV-Fragen

Stand: 17.12.2024

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KomKo - Kommentierte Kollektivverträge - Stand: 17.12.2024

Arbeiter - Bauindustrie und Baugewerbe - Karenzzeiten (gültig seit )

gültig von: bis:

Kommentierung

Ergänzend zu den Bestimmungen des § 15f Abs. 1 MSchG bzw. § 7c VKG regelt der Kollektivvertrag seit die Anrechnung von Karenzzeiten (Elternkarenz) für dienstzeitabhängige Ansprüche bis zum Höchstausmaß von insgesamt 24 Monaten. Die sich aus dem Gesetz ergebenden Ansprüche sind damit bereits berücksichtigt und stehen nicht zusätzlich zu.

Erfasst sind auch jene Karenzen, die vor dem begonnen haben und nicht - wie in vielen Kollektivverträgen üblich - Karenzen für Geburten ab .

Achtung: Mit

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