KomKo - Kommentierte Kollektivverträge
Stand: 29.10.2024
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Arbeiter - Bauindustrie und Baugewerbe - Überstunden (gültig seit )
gültig von: bis:
§ 4 Zuschläge für Überstunden-, Sonntags-, Feiertags- Nacht- und Schichtarbeit
1. Grundlage für die Berechnung der Zuschläge ist der Stundenlohn*), bei Wochenlohnempfängern der 39. Teil des Wochenlohnes ohne Mehrstundenpauschale.
2. Zulagen nach § 6 werden bei der Errechnung der Zuschläge nicht berücksichtigt.
3. Es werden, ausgenommen für Vorbereitungs- und Abschlussarbeiten gemäß § 3/2 und für Arbeiten gemäß § 2/5 a) und b), folgende Zuschläge geleistet:
Tabelle in neuem Fenster öffnen
a) | Für
Überstunden in der Zeit von 5 bis 20 Uhr sowie für
Mehrarbeit | 50
% | |
b) | für
Überstunden in der Zeit von 20 bis 5 Uhr | 100
% | |
c) | für
S... |