KomKo - Kommentierte Kollektivverträge
Stand: 17.12.2024
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Arbeiter - Bauindustrie und Baugewerbe - Überstunden (gültig seit )
gültig von: bis:
§ 4 Zuschläge für Überstunden-, Sonntags-, Feiertags- Nacht- und Schichtarbeit
1. Grundlage für die Berechnung der Zuschläge ist der Stundenlohn*), bei Wochenlohnempfängern der 39. Teil des Wochenlohnes ohne Mehrstundenpauschale.
2. Zulagen nach § 6 werden bei der Errechnung der Zuschläge nicht berücksichtigt.
3. Es werden, ausgenommen für Vorbereitungs- und Abschlussarbeiten gemäß § 3/2 und für Arbeiten gemäß § 2/5 a) und b), folgende Zuschläge geleistet:
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a)
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Für Überstunden in der Zeit von 5 bis
20 Uhr sowie für Mehrarbeit
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50 %
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