KomKo - Kommentierte Kollektivverträge
Stand: 17.12.2024
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Arbeiter - Baugewerbe und Bauindustrie - Normalarbeitszeit (gültig seit )
gültig von: bis:
§ 2 Arbeitszeit
1. Die Wochenarbeitszeit beträgt für alle Arbeitnehmer 39 Stunden.
2. Die Mittagspause soll in der Regel eine Stunde betragen. Pausen gelten nicht als Arbeitszeit, ausgenommen Pausen gemäß § 11 Abs. 3 und 4 Arbeitszeitgesetz (BGBl. Nr. 473/92).
3. Die Wochenarbeitszeit wird (ausgenommen im Mehrschichtbetrieb und bei Dekadenarbeit) auf nicht weniger als fünf aufeinander folgende Werktage verteilt.
4. Wenn an Tagen in Folge ungünstiger Witterung oder sonstiger Umstände die jeweils geltende Arbeitszeit nicht eingehalten werden kann, bestimmt der Dienstgeber oder dessen Beauftragter im Einvernehmen mit dem Betriebsrat deren Beginn und Ende bzw. deren allfällige Einarbeitung.
5. Die Wochenarbeitszeit von 39 Stunden findet auf f...