KomKo - Kommentierte Kollektivverträge
Stand: 17.12.2024
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Arbeiter - Bauindustrie und Baugewerbe - Lohnerhöhung - Quick-Info (gültig seit )
gültig von: bis:
Beilage zum Kollektivvertrag für Bauindustrie und Baugewerbe, Artikel 3 (Auszug)
Die je nach Dienstvertrag bestehende betragsmäßige Differenz zwischen dem kollektivvertraglichen Stundenlohn und dem tatsächlichen Lohn (ohne kollektivvertragliche Zulagen) darf aus Anlass einer kollektivvertraglichen Lohnerhöhung nicht geschmälert werden. Ist die Differenz in Prozenten vereinbart, so gilt dies sinngemäß.
Quick-Info
Der gegenständliche Kollektivvertrag regelt eine Mitnahme der Überzahlung.
Eine etwaige bestehende Überzahlung, also eine betragsmäßige Differenz zwischen dem kollektivvertraglichen Stundenlohn und dem tatsächlichen Lohn (ohne kollektivvertragliche Zulagen), darf aus Anlass einer kollektivvertraglichen Lohnerhöhung nicht gesch...