KomKo - Kommentierte Kollektivverträge
Stand: 29.10.2024
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Arbeiter - Eisen- und Metallverarbeitendes Gewerbe - Normalarbeitszeit (gültig seit )
gültig von: bis:
VI. ARBEITSZEIT (Auszug)
Wöchentliche Arbeitszeit
1.
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Die
wöchentliche Normalarbeitszeit beträgt
ausschließlich der Pausen | 38,5
Stunden. |
2. Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit für Wächter, Portiere, Chauffeure und Beifahrer darf, wenn in sie regelmäßig und in erheblichem Umfang Arbeitsbereitschaft fällt, durch Vereinbarungen über die Normalarbeitszeit hinaus ausgedehnt werden.
3. Die verlängerte Wochenarbeitszeit im Sinne des Punktes 2 darf höchstens 60 Stunden betragen.
4. Bis zu einer Wochenarbeitszeit von 60 Stunden kann eine Pauschalentlohnung vereinbart werden, wobei für...