KomKo - Kommentierte Kollektivverträge
Stand: 29.10.2024
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Angestellte - Gastronomie/Hotellerie - Verfall (gültig seit )
gültig von: bis:
f) Entgeltansprüche für Überstunden verfallen, wenn sie nicht innerhalb von 4 Monaten nach Durchführung der Gehaltsabrechnung über deren Leistung vom Angestellten beim Arbeitgeber oder dessen Stellvertreter schriftlich geltend gemacht werden.
c) Gehaltsansprüche verfallen, wenn sie nicht 4 Monate nach Fälligkeit vom Angestellten beim Arbeitgeber oder dessen Stellvertreter schriftlich geltend gemacht werden.
17. Schlichtungsklausel
a) Geltungsbereich
Bei Meinungsverschiedenheiten über die Auslegung dieses Kollektivertrages und über die Einstufung eines Arbeitnehmers in die Beschäftigungsgruppenordnung, ist eine Schlichtungsstell...