KomKo - Kommentierte Kollektivverträge
Stand: 22.01.2025
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Arbeiter - Handel - Kündigung (gültig seit )
gültig von: bis:
XIV. Kündigung
1. Bei einer Beschäftigungsdauer bis zu einem Monat kann das Arbeitsverhältnis täglich gelöst werden (Probemonat).
2.
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Nach einmonatiger Betriebszugehörigkeit beträgt die Kündigungsfrist | 1 Woche, |
nach einjähriger Betriebszugehörigkeit | 2 Wochen, |
nach dreijähriger Betriebszugehörigkeit | 3 Wochen, |
nach fünfjähriger Betriebszugehörigkeit | 4 Wochen. |
Die Kündigung muss so ausgesprochen werden, dass das Ende der Kündigungsfrist mit dem Ende der Lohnwoche, bei monatlicher Entlohnung mit einem Samstag zusammenfällt.
Bei Kündigung wegen Inanspruchnahme der Alterspension oder der vorzeitigen Alterspension bei langer Versicherungsdauer gem. § 253b ASVG muss die Kündigung so ausgesprochen werden, dass das Ende der Kündigungsfrist mit einem Monatsletzten zusammenfällt.
3. Bei Kündigung durch die Arbeitgeberin/den Arbeitgeber ist der Arbeitnehmerin/dem Arbeitnehmer während der Kündigungsfrist auf sein Verlangen wöchentlich mindestens ein Fünftel der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit ohne Schmälerung des Entgelts freizugeben.
4. Die Arbeitnehmerin/Der Arbeitnehmer hat nach Beendigung des Arbeitsverhält...