KomKo - Kommentierte Kollektivverträge
Stand: 22.01.2025
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Arbeiter/tw. Angestellte - Zahntechnikergewerbe - persönliche Dienstverhinderung - Quick-Info (gültig seit )
gültig von: bis:
§ 17 Entgelt bei Arbeitsverhinderung (Auszug)
2. Andere Entgeltfälle (§ 1154b; § 8 Abs. 3 AngG):
Der Arbeitnehmer hat ferner Anspruch auf Freistellung von der Arbeit unter Fortzahlung des Entgelts, wenn er durch andere wichtige, seine Person betreffende Gründe ohne sein Verschulden während einer verhältnismäßig kurzen Zeit an der Leistung seiner Dienste gehindert wird.
Quick-Info
Persönliche Dienstverhinderung (Fortzahlung des Entgelts bei Arbeitsverhinderung)
Allgemeines
Im Falle einer persönlichen Dienstverhinderung kann Anspruch auf eine Freistellung von der Arbeitsleistung unter Fortzahlung des Entgelts bestehen. Die Entgeltfortzahlung gebührt für eine verhältnismäßig kurze Zeit, wobei hier grundsätzlich von längstens einer Woche pro Anlassfall ausgegangen wird. Diesbezügliche Anlässe sind in der Praxis insbesondere Arzt- und Behördentermine oder familiäre Ereignisse (die eigene Eheschließung, ein Wohnungswechsel, etc.).
Die Bestimmungen hierzu finden sich in § 8 Abs. 3 AngG für die Angestellten bzw. gleichlautend in § 1154b Abs. 5 ABGB für die Arbeiter.
Ein Arbeitnehmer hat die gru...