KomKo - Kommentierte Kollektivverträge
Stand: 29.10.2024
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ArbeitnehmerInnen - Telekom-KV - Normalarbeitszeit (gültig seit )
gültig von: bis:
§ 3 Arbeitszeit (gültig bis )
Normalarbeitszeit
(1) Die Normalarbeitszeit beträgt 40 Stunden wöchentlich.
(2) Für die Arbeitszeit der ArbeitnehmerInnen unter 18 Jahren bzw. der Lehrlinge unter 18 Jahren gelten die Vorschriften des Bundesgesetzes über die Beschäftigung von Kindern und Jugendlichen (KJBG). Die zulässige Wochenarbeitszeit kann für diese ArbeitnehmerInnen entsprechend § 11 Abs 1 bis 3 KJBG so auf die einzelnen Werktage aufgeteilt werden, dass die tägliche Arbeitszeit 9 Stunden und die durchschnittliche Wochenarbeitszeit innerhalb eines Zeitraumes von 56 Wochen 40 Stunden nicht übersteigt.
(3) Der 24. Dezember und 31. Dezember gelten als arbeitsfrei. Bei notwendiger Tätigkeit an diesen ...