KomKo - Kommentierte Kollektivverträge
Stand: 29.10.2024
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Arbeiter - Handel - Jubiläumsgeld - Quick-Info (gültig seit )
gültig von: bis:
XIII. Jubiläumsgelder
1. Für langjährige Dienste werden der Arbeitnehmerin/dem Arbeitnehmer nach einer Beschäftigung im gleichen Betrieb von:
Tabelle in neuem Fenster öffnen
20
Jahren mindestens | 1,0 Monatslohn, |
25
Jahren mindestens | 1,5 Monatslöhne, |
35
Jahren mindestens | 2,5 Monatslöhne, |
40
Jahren mindestens | 3,5 Monatslöhne |
als einmalige Anerkennungszahlung gewährt.
2. Das Dienstjubiläum gebührt grundsätzlich in Geld. Auf Wunsch der Arbeitnehmerin/des Arbeitnehmers und sofern dies betrieblich möglich ist, kann in beiderseitigem Einvernehmen alternativ zum Geldanspruch, die Umwandlung des Jubiläumsgeldes in Zeitguthab...