KomKo - Kommentierte Kollektivverträge
Stand: 17.12.2024
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Arbeiter - Handel - Jubiläumsgeld - Quick-Info (gültig seit )
gültig von: bis:
XIII. Jubiläumsgelder
1. Für langjährige Dienste werden der Arbeitnehmerin/dem Arbeitnehmer nach einer Beschäftigung im gleichen Betrieb von:
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20 Jahren mindestens
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1,0 Monatslohn,
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25 Jahren mindestens
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1,5 Monatslöhne,
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35 Jahren mindestens
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2,5 Monatslöhne,
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40 Jahren mindestens
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3,5 Monatslöhne
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