KomKo - Kommentierte Kollektivverträge
Stand: 17.12.2024
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Pharmazeutisch-kaufmännische Assistenten und Apothekenhilfspersonal - Verfall (gültig seit )
gültig von: bis:
VI. Überstundenentlohnung und Lagezuschläge
(1) Die Grundstundenvergütung beträgt 1/160 des Bruttomonatsgehaltes (-lohnes). Im Teildienst wird die Grundstundenvergütung so berechnet, daß das ausbezahlte Entgelt auf die Stundenzahl gemäß Artikel IV Absatz 1 umgerechnet wird und die angeführten Bruchteile der errechneten Summe die Grundstundenvergütung ergeben.
(2) Der Überstundenzuschlag beträgt 50 %. Für Arbeiten in der Zeit von 20 bis 6 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen gebührt ein Zuschlag von 100 %.
(3) Arbeitszeiten, die an den Samstagen vor Weihnachten während zusätzlicher Öffnungszeiten der Apotheke geleistet werden, werden mit einem Lagezuschlag von 75 % abgegolten.
(4) Für Arbeitszeiten in der Zeit von 19 b...