KomKo - Kommentierte Kollektivverträge
Stand: 22.01.2025
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Pharmazeutisch-kaufmännische Assistenten und Apothekenhilfspersonal - Verfall (gültig seit )
gültig von: bis:
VI. Überstundenentlohnung und Lagezuschläge
(1) Die Grundstundenvergütung beträgt 1/160 des Bruttomonatsgehaltes (-lohnes). Im Teildienst wird die Grundstundenvergütung so berechnet, daß das ausbezahlte Entgelt auf die Stundenzahl gemäß Artikel IV Absatz 1 umgerechnet wird und die angeführten Bruchteile der errechneten Summe die Grundstundenvergütung ergeben.
(2) Der Überstundenzuschlag beträgt 50 %. Für Arbeiten in der Zeit von 20 bis 6 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen gebührt ein Zuschlag von 100 %.
(3) Arbeitszeiten, die an den Samstagen vor Weihnachten während zusätzlicher Öffnungszeiten der Apotheke geleistet werden, werden mit einem Lagezuschlag von 75 % abgegolten.
(4) Für Arbeitszeiten in der Zeit von 19 bis 20 Uhr sowie am Samstag von 12 bis 20 Uhr gebührt ein Lagezuschlag von 50 %. Gegebenenfalls steht dieser Lagezuschlag neben einem Überstundenzuschlag zu.
(5) Anstelle der Bezahlung von Überstunden und Lagezuschlägen kann zur Gänze oder teilweise eine Abgeltung in Freizeit vereinbart werden. Dabei sind auch die Zuschläge einzuberechnen.
(6) Ü...