KomKo - Kommentierte Kollektivverträge
Stand: 29.10.2024
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Pharmazeutisch-kaufmännische Assistenten und Apothekenhilfspersonal - Verfall (gültig seit )
gültig von: bis:
VI. Überstundenentlohnung und Lagezuschläge
(1) Die Grundstundenvergütung beträgt 1/160 des Bruttomonatsgehaltes (-lohnes). Im Teildienst wird die Grundstundenvergütung so berechnet, daß das ausbezahlte Entgelt auf die Stundenzahl gemäß Artikel IV Absatz 1 umgerechnet wird und die angeführten Bruchteile der errechneten Summe die Grundstundenvergütung ergeben.
(2) Der Überstundenzuschlag beträgt 50 %. Für Arbeiten in der Zeit von 20 bis 6 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen gebührt ein Zuschlag von 100 %.
(3) Arbeitszeiten, die an den Samstagen vor Weihnachten während zusätzlicher Öffnungszeiten der Apotheke geleistet werden, werden mit einem Lagezuschlag von 75 % abgegolten.
(4) Für Ar...