KomKo - Kommentierte Kollektivverträge
Stand: 29.10.2024
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Pharmazeutisch-kaufmännische Assistenten und Apothekenhilfspersonal - Einstufung (gültig seit )
gültig von: bis:
X. Einstufung
(1) Arbeitnehmer haben Anspruch auf laufende Bruttobezüge gemäß Gehalts- und Lohnordnung.
(2) Werden einem Lehrling Zeiträume auf die Lehrzeit angerechnet, gilt dies auch für die Bemessung der Lehrlingsentschädigung.
(3) Als Ferialarbeitnehmer gelten Personen, welche eine Schule, Universität oder vergleichbare Bildungseinrichtung besuchen.
(4) Die Beschäftigungsgruppe 2 gilt für Angestellte ohne abgeschlossene Berufsausbildung.
(5) Die Beschäftigungsgruppe 3 gilt für Arbeitnehmer mit abgeschlossener Ausbildung in verwandten Lehrberufen sowie für Maturanten nach zweijähriger Angestelltendienstzeit.
(6) Die Beschäftigungsgruppe 4 gilt für geprüfte Pharmazeutisch-kaufmännische Assistenten und geprüfte Apothekenhelfer. Wer die PKA-Lehr...