KomKo - Kommentierte Kollektivverträge
Stand: 17.12.2024
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Angestellte - Pharmazeutische Fachkräfte in öffentlichen Apotheken und Anstaltsapotheken Österreichs - Kündigung (gültig seit )
gültig von: bis:
XXII. Beendigung des Dienstverhältnisses
(1) Für die Beendigung von Dienstverhältnissen gelten, soweit in diesem Kollektivvertrag nicht anders bestimmt, die diesbezüglichen Bestimmungen des Angestelltengesetzes.
(2) Eine Kündigung durch den Dienstgeber ist, mangels einer für den Dienstnehmer günstigeren Vereinbarung, nach fünfjähriger Dauer des Dienstverhältnisses, unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfristen nur zum Ende eines Kalendervierteljahres möglich.
(3) Die mündliche oder schriftliche Kündigungserklärung muss zweifelsfrei erkennen lassen, dass und zu welchem Zeitpunkt das Dienstverhältnis enden soll.
(4) Während de...