KomKo - Kommentierte Kollektivverträge
Stand: 17.12.2024
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Arbeiter - Handel - Einstufung (gültig seit )
gültig von: bis:
G. Vordienstzeiten
Vordienstzeiten, die im Rahmen eines Arbeiterinnen-/Arbeiter-, Angestelltenverhältnisses, als selbstständige Tätigkeit, als freie Dienstnehmerin/Dienstnehmer oder im öffentlichen Dienst erbracht wurden, sind nach entsprechendem Nachweis für die Einstufung in die Lohntafeln anzurechnen.
Die Einführung erfolgt über die nächsten drei Jahre in gestufter Form, sodass bei Neueintritten ab drei Jahre, ab fünf Jahre und ab sieben Jahre angerechnet werden. Zeiten von Präsenz - und Zivildienstes sind im Sinne dieser Vordienstzeitenregelung zu berücksichtigen, mehr als sieben Jahre sind jedoch ab 2024 nicht anrechenbar.
Lohntafel A)
A) Allgemeiner Groß- und ...