KomKo - Kommentierte Kollektivverträge
Stand: 29.10.2024
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Angestellte - Immobilienverwalter - Überstunden (gültig seit )
gültig von: bis:
(1) Die normale Arbeitszeit beträgt 40 Stunden wöchentlich. Die wöchentliche Normalarbeitszeit von 40 Stunden ist auf fünf zusammenhängende Werktage zu verteilen.
Für die Arbeitszeit der Angestellten unter 18 Jahren und der Lehrlinge gelten die Vorschriften des Bundesgesetzes über die Beschäftigung von Kindern und Jugendlichen (KJGB).
In Betrieben mit 5-Tagewoche kann die Wochenarbeitszeit der Jugendlichen gem. § 11 Abs. 2 des KJGB abweichend von den Bestimmungen des § 11 Abs. 1 dieses Gesetzes an die tägliche Arbeitszeit der Erwachsenen angepasst werden.
§ 6 Überstunden-, Sonn- und Feiertagsarbeit
(1) Als Überstunde gilt jede ausdrücklich angeordnete Arbeitsstunde, durch die das Ausmaß der auf Basis der jeweiligen kollektivvertraglichen Normal...