KomKo - Kommentierte Kollektivverträge
Stand: 29.10.2024
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Angestellte - Immobilienverwalter - persönliche Dienstverhinderung - Quick-Info (gültig seit )
gültig von: bis:
§ 7 Freizeit bei Dienstverhinderung
Bei angezeigtem und nachträglich nachgewiesenem Eintritt nachstehender Familienangelegenheiten ist jedem/jeder Angestellten eine Freizeit ohne Schmälerung seines/ihres monatlichen Entgeltes im folgenden Ausmaß zu gewähren:
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a) | Beim
Tod des Ehegatten (-gattin) | 3
Arbeitstage |
b) | Beim
Tod des Lebensgefährten (-gefährtin), wenn er (sie)
mit dem Angestellten im gemeinsamen Haushalt
lebte | 3
Arbeitstage |
c) | Beim
Tod eines Elternteiles | 3
Arbeitstage |
d) | Beim
... |