KomKo - Kommentierte Kollektivverträge
Stand: 17.12.2024
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Angestellte - Immobilienverwalter - persönliche Dienstverhinderung - Quick-Info (gültig seit )
gültig von: bis:
§ 7 Freizeit bei Dienstverhinderung
Bei angezeigtem und nachträglich nachgewiesenem Eintritt nachstehender Familienangelegenheiten ist jedem/jeder Angestellten eine Freizeit ohne Schmälerung seines/ihres monatlichen Entgeltes im folgenden Ausmaß zu gewähren:
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a)
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Beim Tod des Ehegatten (-gattin)
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3 Arbeitstage
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b)
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Beim Tod des Lebensgefährten
(-gefährtin), wenn er (sie) mit dem Angestellten im
gemeinsamen Haushalt lebte
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... |