KomKo - Kommentierte Kollektivverträge
Stand: 17.12.2024
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Arbeiter - Dachdecker - persönliche Dienstverhinderung - Quick-Info (gültig seit )
gültig von: bis:
§ 10 Entgelt bei Arbeitsverhinderung (§ 1154 ABGB)
B. Aus anderen, die Person des Arbeitnehmers betreffenden Gründen
Der Arbeitnehmer hat Anspruch auf Bezahlung des Lohnes im unten angeführten Ausmaß, wenn er durch wichtige, seine eigene Person betreffende Gründe ohne sein Verschulden an der Arbeitsleistung verhindert wird.
1. Bis zur Höchstdauer von zwei Arbeitstagen:
bei Todesfall der Eltern;
bei Todesfall des Ehegatten (Ehegattin) bzw. Lebensgefährten (Lebensgefährtin);
bei Todesfall der Kinder (Ziehkinder).
2. Bis zur Höchstdauer von einem Arbeitstag:
bei Todesfall der Schwiegereltern;
bei Todesfall der Geschwister;
bei Todesfall der Großeltern;
bei Entbindung der Ehefrau;
bei plötzlicher schwerer Erkrankung eines zum Haushalt gehörigen Familienmit...