KomKo - Kommentierte Kollektivverträge
Stand: 17.12.2024
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Arbeiter - Dachdecker - Sonderzahlungen (gültig seit )
gültig von: bis:
§ 9 Weihnachtsgeld
I. Für alle Bundesländer, ausgenommen Salzburg:
1. Jeder Arbeitnehmer, der im Kalenderjahr nicht weniger als einen Monat im Unternehmen beschäftigt war, erhält am ersten Freitag im Dezember ein Weihnachtsgeld.
2. Dieses beträgt für jede Woche der Betriebszugehörigkeit im laufenden Kalenderjahr
A) in Wien
a) 4,66 kollektivvertragliche Stundenlöhne für jene Wochen, in welchen vom Arbeitnehmer die kollektivvertraglich festgesetzte wöchentliche Normalarbeitszeit bzw. die Arbeitszeit nach § 3 Ziffer 2 oder Ziffer 4 des Kollektivvertrages für Dachdecker eingehalten wird, entschuldigt der Arbeit ferngeblieben wird sowie entgeltpflichtige Betriebsabwesenheit und Urlaub nach dem BUAG.
b) 3,27 kollektivvertragliche Stundenlöhne für jene Wochen, in wel...