Hitz/Schrenk

KomKo – Kommentierte Kollektivverträge

2024

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KomKo – Kommentierte Kollektivverträge

Arbeiter – Dachdecker – Karenzzeiten (gültig seit )

gültig von: bis:

Kommentierung

Der KV hat erstmals seit eine eigenständige Regelung zur Anrechnung von Karenzzeiten geschaffen. Diese gilt für Karenzen, die am oder später begonnen haben.

Anzurechnen sind Karenzzeiten in einem Gesamtausmaß von bis zu 24 Monaten für die Bemessung der Kündigungsfrist, die Dauer der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und das Urlaubsausmaß sowie die Abfertigung Alt.

Für Karenzzeiten vor diesem Stichtag war die alte Regelung des § 15f Abs. 1 MSchG bzw. § 7c VKG relevant, wonach maximal zehn Monate der ersten Karenz im aufrechten Arbeitsverhältnis für gesetzliche Ansprüche (Kündigungsfrist, Entgeltfortzahlung bzw. Urlaubsausmaß) anzurechnen waren.

Achtung: Mit ist eine gesetzliche Neuregelung der Anrechnung von Karenzzeiten in Kraft getreten. Davon betroffen sind Karenzen, die für Geburten ab angetreten werden. Diese sind in vollem Ausmaß für dienstzeitabhängige Ansprüche...

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